Muss denn die Kurabgabe sein? Wofür ist sie gut? Was wird eigentlich damit gemacht? Diese Fragen werden uns häufiger gestellt. Wir möchten Ihnen deshalb gern den Sinn und die Notwendigkeit der Kurabgabe verdeutlichen.
Ihre Kurabgabe wird für die Pflege und den Erhalt der touristischen Infrastruktur eingesetzt.
Die Gemeinden nutzen sie für
+ den Unterhalt kommunaler Einrichtungen wie Touristeninformationen,
Museen und Bibliotheken
+ die Organisation von Veranstaltungen, Konzerten, Ausstellungen, Sportevents
und informativen Ortsführungen über das ganze Jahr hinweg
+ die Bereitstellung kostenfreier WLAN-Hotspots
+ die Reinigung von Stränden und öffentlichen Plätzen
+ die Pflege von Grünanlagen und Wegen
+ die Instandhaltung von Seebrücken, Promenaden, Sitzbänken und
Spielplätzen
Die Kurabgabe ermöglicht die vielen Selbstverständlichkeiten, die Ihren Urlaub angenehmer machen. Es werden die Pflege, Säuberung und Unterhaltung der Strandeinrichtungen, öffentlichen Anlagen, Wander- und Radwege und der Wasserrettungsdienst finanziert. Außerdem ermöglicht die Kurabgabe kostenfreie Serviceleistungen der Kurverwaltung, z. B. die Nutzung von WLAN und Lese-Ecke im Haus des Gastes sowie breitgefächerte Veranstaltungsangebote.
Mit der Kurkarte bekommen Sie Ermäßigungen bei Veranstaltungen und Ausstellungsbesuchen im Ostseebad Dierhagen, auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst und in Graal-Müritz.
Für weitere Informationen steht Ihnen der Gästekartenflyer 2026 als Download zur Verfügung.
Höhe der Kurabgabe:
Reisezeit A
01.05. - 30.09. 2,75 €/Person/Tag oder ermäßigt 2,00 €/Person/Tag
Reisezeit B
01.10. - 30.04. 2,20 €/Person/Tag oder ermäßigt 1,50 €/Person/Tag
- Die Ermäßigung gilt für Schüler, Studenten, Schwerbeschädigte. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit.
- Jahreskurkarten kosten 69,58 €/Person ohne zusätzliche Ermäßigung.
>> Hinweis zur Kurabgabe ab dem 01.01.2025
Aufgrund stetig steigender Kosten im Bereich der touristischen Infrastruktur, hat die Gemeindevertretung, in Ihrer Sitzung vom 04.09.2024, die 1. Änderung der Kurabgabesatzung mit der neuen Kalkulation der Kurabgabe zum 01.01.2025 beschlossen.
>> 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Dierhagen
Kontakt, Informationen, Flyer:
Kurverwaltung
Ernst-Moritz-Arndt-Straße 2
18347 Ostseebad Dierhagen
Tel. 038226 201 | Fax 038226 80466
Mail: info@ostseebad-dierhagen.de