Kurabgabe - Ja, klar!

Muss denn die Kurabgabe sein? Wofür ist sie gut? Was wird eigentlich damit gemacht? Diese Fragen werden uns häufiger gestellt. Wir möchten Ihnen deshalb gern den Sinn und die Notwendigkeit der Kurabgabe verdeutlichen. Die Kurabgabe ist ein Entgelt zur Finanzierung von Unterhaltung, Verwaltung und Anschaffung von Kureinrichtungen.

Die Kurabgabe ermöglicht die vielen Selbstverständlichkeiten, die Ihren Urlaub angenehmer machen. Es werden die Pflege, Säuberung und Unterhaltung der Strandeinrichtungen, öffentlichen Anlagen, Wander- und Radwege und der Wasserrettungsdienst finanziert. Außerdem ermöglicht die Kurabgabe kostenfreie Serviceleistungen der Kurverwaltung, z. B. die Benutzung der Bibliothek im Haus des Gastes und breitgefächerte Veranstaltungsangebote.

Mit der Kurkarte bekommen Sie Ermäßigungen bei Veranstaltungen und Ausstellungsbesuchen im Ostseebad Dierhagen, auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst und in Graal-Müritz.

Ihr Plus an Leistungen im Ostseebad Dierhagen

  • kostenfrei Nutzung des Internet-Hot-Spots in den Touristeninformationen
  • ermäßigter Eintritt bei Veranstaltungen im Haus des Gastes und bei weiteren Veranstaltungen der Kurverwaltung
  • ermäßigte Teilnahmegebühr bei Rad- und Ortswanderungen
  • entgeltfreie Nutzung der Bibliothek im Haus des Gastes
  • freier Zugang zum Strand
  • freier Eintritt bei vielen Kinderveranstaltungen und Kurkonzerten auf der Waldbühne
  • uvm.

Das Service Plus ist im Gästekartenflyer des Tourismusverbandes Fischland-Darß-Zingst aufgeführt.


Höhe der Kurabgabe:

Reisezeit A
01.05. - 30.09. 2,75 €/Person/Tag oder ermäßigt 2,00 €/Person/Tag

Reisezeit B
01.10. - 31.04. 2,20 €/Person/Tag oder ermäßigt 1,50 €/Person/Tag

  • Die Ermäßigung gilt für Schüler, Studenten, Schwerbeschädigte. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit.
  • Jahreskurkarten kosten 69,58 €/Person ohne zusätzliche Ermäßigung.

>> Hinweis zur Kurabgabe ab dem 01.01.2025

Aufgrund stetig steigender Kosten im Bereich der touristischen Infrastruktur, hat die Gemeindevertretung, in Ihrer Sitzung vom 04.09.2024, die 1. Änderung der Kurabgabesatzung mit der neuen Kalkulation der Kurabgabe zum 01.01.2025 beschlossen.

>> 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Dierhagen


Kontakt, Informationen, Flyer:
Kurverwaltung
Ernst-Moritz-Arndt-Straße 2
18347 Ostseebad Dierhagen
Tel. 038226 201 | Fax 038226 80466
Mail: info@ostseebad-dierhagen.de


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